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Kassenprüfung im Verein: Ablauf, Pflichten und Checkliste

Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Einmal im Jahr, meist kurz vor der Mitgliederversammlung, steht sie an: die Kassenprüfung. Für neue Kassenwarte und frisch gewählte Kassenprüfer ist oft unklar, was genau geprüft wird und welche Unterlagen bereitliegen müssen. Hier der komplette Ablauf.

Wozu gibt es die Kassenprüfung?

Die Kassenprüfer kontrollieren im Auftrag der Mitglieder, ob die Vereinskasse ordnungsgemäß geführt wurde: Sind alle Einnahmen und Ausgaben verbucht und belegt? Stimmen die Kontostände? Wurden die Mittel satzungsgemäß verwendet? Auf dieser Grundlage empfiehlt die Prüfung der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstands. Geprüft wird die Kassenführung, nicht die politische Sinnhaftigkeit einzelner Ausgaben — darüber entscheidet die Versammlung.

Wer prüft?

Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung gewählt (Details regelt die Satzung, üblich sind zwei). Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören — sonst würden sie sich selbst prüfen. Eine besondere Qualifikation ist nicht vorgeschrieben.

Diese Unterlagen gehören auf den Tisch

So läuft die Prüfung ab

  1. Bestandsabgleich: Endbestände laut Kassenbuch mit Kontoauszügen und Bargeldbestand vergleichen.
  2. Belegprüfung: Zu jeder Buchung ein Beleg, zu jedem Beleg eine Buchung. Auffälligkeiten notieren.
  3. Einnahmenseite: Sind alle Beiträge laut Mitgliederliste eingegangen oder als offen ausgewiesen?
  4. Rechnerische Prüfung: Anfangsbestand + Einnahmen − Ausgaben = Endbestand.
  5. Prüfbericht: Ergebnis schriftlich festhalten — wird auf der Mitgliederversammlung vorgetragen.

Checkliste für den Kassenwart (Vorbereitung)

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Hinweis: Zusammenstellung nach gängiger Vereinspraxis (Stand Juli 2026); maßgeblich sind eure Satzung und ggf. landesrechtliche Vorgaben. Keine Rechtsberatung.